Produktinformationsblatt für die Allgemeine Unfallversicherung
- ERGO-AUB 2000 -
Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung.
Die Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der gesamte Inhalt des Angebots ergibt sich aus dem Antrag,
den beigefügten Versicherungsbedingungen sowie möglichen weiteren Antragsunterlagen. Maßgeblich für den angebotenen Versicherungsschutz und die dazu bestimmten Rechte und Pflichten sind die dort getroffenen Regelungen. Wir empfehlen Ihnen daher, die gesamten Vertragsbestimmungen, insbesondere die nachfolgend ausdrücklich in Bezug genommenen, sorgfältig zu lesen.
1 Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Unfallversicherung an. Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen
ERGO-AUB 2000 sowie alle weiteren im Antrag genannten Besonderen Bedingungen und
Vereinbarungen.
2 Welches Risiko ist durch den Vertrag versichert? Welche Risiken sind ausge-schlossen?
Versichert sind Unfälle, die Ihnen und/oder einer anderen im Antrag genannten versicherten Person zustoßen.
Soweit Sie nichts anderes mit uns vereinbaren, gilt das grundsätzlich für den gesamten privaten und beruflichen
Bereich (auch Sport- und Verkehrsunfälle), weltweit und rund um die Uhr, auch wenn Sie den Unfall
selbst verschuldet haben.
a) Was ist ein Unfall?
Ein Unfall liegt etwa vor, wenn Sie und/oder eine andere im Antrag genannte versicherte Person sich verletzen,
weil Sie stolpern, ausrutschen, stürzen oder ähnliches, oder von anderen verletzt werden.
Keine Unfälle dagegen sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen (z. B. Rückenleiden durch ständiges
Sitzen, Schlaganfälle, Herzinfarkte).
Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 1 der beigefügten ERGO-AUB 2000.
b) Was leisten wir?
Die Unfallversicherung ist eine Summenversicherung, d. h. wir zahlen Geldleistungen. Heilbehandlungskosten übernehmen wir in aller Regel nicht. Sie sind Gegenstand der Krankenversicherung.
Hier erläutern wir beispielhaft zwei besonders wichtige Leistungsarten, die Invaliditätsleistung und die Unfall-
Rente:
Wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch Bewegungseinschrän-kungen, Lähmungen oder Amputationen), zahlen wir je nach Vereinbarung einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung) und/oder eine Rente (Unfall-Rente). Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die Unfall-Rente wird bei einem Invaliditätsgrad ab 50% gezahlt.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 2 der beigefügten ERGO-AUB 2000. Ihrem Antrag können Sie weitere Einzelheiten (z. B. Versicherungssumme, Selbstbehalte) entnehmen.
c) Werden auf die Invaliditätsleistung Zahlungen angerechnet, die Sie von anderen wegen des Unfalls erhalten?
Nein. Die Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten Sie unabhängig von und zusätzlich zu anderweitigen Zahlungen, die Sie wegen des Unfalls erhalten, z. B. von der Krankenversicherung, einer gegnerischen Haftpflichtversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung oder einer weiteren privaten Unfallversicherung.
3 Wie hoch ist Ihr Beitrag und wann müssen Sie ihn bezahlen? Was passiert, wenn Sie Ihren Beitrag verspätet oder gar nicht bezahlen?
Beitrag, einschließlich Versicherungsteuer €
Beitragsfälligkeit jeweils zum...
Erstmals zum Versicherungsbeginn
Vertragslaufzeit Jahr(e)
Der Beitrag enthält bei halbjährlicher Zahlungsweise 3% Ratenzahlungszuschlag (eff. Jahreszins 12,75%),
bei vierteljährlicher Zahlungsweise 5% Ratenzahlungszuschlag (eff. Jahreszins 14,10%) und bei monatlicher
Zahlungsweise 6% Ratenzahlungszuschlag (eff. Jahreszins 13,73%).
Der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zu zahlen, jedoch nicht vor dem vorstehend aufgeführten Versicherungsbeginn. Wird der Einlösungsbetrag nicht rechtzeitig gezahlt, beginnt der Versicherungsschutz erst mit Eingang der verspäteten Zahlung. Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der erste Beitrag nicht gezahlt ist. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind zu den oben angegebenen Terminen zu zahlen. Werden die Folgebeiträge nicht rechtzeitig gezahlt, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Zudem können wir den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.
Nähere Einzelheiten zur Zahlung und zu Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung entnehmen Sie bitte den beigefügten Versicherungsbedingungen, dort unter Ziffer 12 ERGO-AUB 2000.
4 Welche Ausschlüsse von der Versicherungsleistung gelten für Ihren Vertrag?
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag
verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen.
Nicht versichert sind insbesondere Unfälle durch Trunkenheit oder Drogenkonsum, mit wenigen Ausnahmen
Infektionskrankheiten, Lebensmittel- und andere Vergiftungen, Bandscheibenschäden und die aktive Teilnahme an Motorrennen. Darüber hinaus müssen Sie mit Leistungskürzungen rechnen, soweit die Unfallfolgen durch Krankheiten verstärkt worden sind.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den Ziffern 3 und 5 der beigefügten ERGO-AUB 2000.
5 Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss zu beachten und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflicht haben?
Damit wir Ihren Antrag risikogerecht prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular oder außerhalb davon
in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) gestellten Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
Wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen, können wir unter bestimmten Voraussetzungen
auch noch nach längerer Zeit – vom Vertrag zurücktreten. Das kann sogar zur Folge haben, dass wir
keine Versicherungsleistungen erbringen müssen.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Versicherungsbedingungen, dort unter Ziffer
14 ERGO-AUB 2000.
6 Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit zu beachten und welche Folgen können
Verletzungen dieser Pflicht haben?
Die Höhe der Versicherungssummen bzw. des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung der Versicherungssummen und Beiträge ist unser geltendes Berufsgruppenverzeichnis, welches wir Ihnen mit Antragstellung aushändigen. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der Versicherten müssen Sie uns daher unverzüglich mitteilen, um uns eine Anpassung des Vertrages zu ermöglichen. Anderenfalls können wir die Leistungen kürzen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 6.2 der beigefügten ERGO-AUB 2000.
7 Welche Pflichten haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflicht haben?
Nach einem Unfall muss so schnell wie möglich ein Arzt aufgesucht und seinen Anordnungen gefolgt werden.
Außerdem sind wir sofort zu informieren. Todesfälle sind uns innerhalb von 48 Stunden zu melden. Wird
diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen, kann dies zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 7 und 8 der beigefügten ERGO-AUB 2000.
8 Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung
des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Den bei Erteilung dieses Blattes zugrunde gelegten Zeitpunkt für den Beginn
Ihres Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte Ziffer 3 dieses Blattes. Dort finden Sie auch Hinweise auf
Vertragslaufzeit und –ende.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 11 der beigefügten ERGO-AUB 2000.9 Wie kann der Vertrag beendet werden?
Der Vertrag kann zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jeden Folgeversicherungsjahres gekündigt werden. Auch bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren können Sie bereits zum Ablauf des dritten Jahres kündigen. Eine Kündigung ist fristgerecht, wenn sie drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf zugegangen ist. Zudem ist jede Partei berechtigt, das Versicherungsverhältnis nach dem Eintritt des Versicherungsfalles und innerhalb eines Monats seit Anerkennung bzw. Ablehnung der Versicherungsleistung vorzeitig zu kündigen, soweit dies gesetzlich vorgesehen oder gemäß den beigefügten Versicherungsbedingungen vereinbart ist.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 11 der beigefügten ERGO-AUB 2000.v

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