Unfallvorsorge Übersicht

Die individuelle Unfallvorsorge.
Auf die Leistung kommt es an.

Wie aus einem Unfall ein Unglück wird …

Jährlich ereignen sich mehr als 8 Millionen Unfälle in Deutschland. Für viele Unfallopfer ergeben sich daraus dauerhafte Unfallfolgen mit erheblichen fi nanziellen Belastungen. Die meisten
Unfälle (ca. 70%) passieren in der Freizeit, z. B. im Haushalt, im Straßenverkehr (Auto- und Motorradunfälle) oder beim Sport. Genau hier aber springt die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) nicht ein. Und auch bei Unfällen im berufl ichen Umfeld leistet sie erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20%. Die oft erheblichen Folgekosten eines Unfalls muss man als Betroffener häufi g allein aufbringen.

Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) bietet keinen ausreichenden Schutz!
Hausfrauen und die meisten Selbstständigen sind nicht versichert.
Bei Berufsunfällen leistet sie wenig und das auch erst ab 20% Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Und was Sie mit uns dagegen unternehmen können.
Die private Unfallvorsorge von ERGO Versicherung
AG bietet einen individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Schutz.
Mit einer ganzen Reihe von Leistungen sichern wir dabei die unterschiedlichsten Folgekosten bzw. -risiken eines Unfalls ab. Welche Leistungen es gibt und mit
welchen Tarifen Sie diese vereinbaren können, erfahren Sie auf den folgenden Seiten!
Weitere Informationen zu den Leistungen und Bedingungen finden Sie zudem in den jeweiligen Prospektanträgen/- anfragen.

Beruhigend und interessant zu wissen: Mit der Unfallvorsorge von
ERGO Versicherung AG können Sie auf Leistungen bauen, die Ihnen und Ihren Angehörigen einfach mehr Sicherheit bieten!

Vorsorge nach Ihren Wünschen.
Wie möchten Sie Ihre Unfall-Vorsorge grundsätzlich gestalten?
Eine Frage, die Sie sich vor der Entscheidung für einen Tarif oder
eine bestimmte Leistung stellen sollten. Denn es gibt zwei Arten
der Unfallversicherung, die auch kombiniert werden können.

Die Risikounfallversicherung
Der Name sagt es schon: Diese Art der Unfallversicherung legt den Schwerpunkt auf die Absicherung der Folgerisiken eines Unfalls. Das zeigt sich sowohl im gesamten Leistungsspektrum als auch in der Beitragsgestaltung der einzelnen Tarife.
Zusätzlich zur finanziellen Absicherung können praktische Hilfeleistungen Ihre individuelle Unfallvorsorge ergänzen. Die Assistance-Pakete sind darauf ausgerichtet, auch nach einem Unfall die Unabhängigkeit und Lebensqualität zu erhalten und die Genesung zu erleichtern.

Die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung
Diese moderne Form der Unfallversicherung verbindet den Unfallversicherungsschutz mit der Rückzahlung
der Beiträge. Alle eingezahlten Beiträge – ohne Versicherungsteuer und Ratenzahlungszuschlag
werden nach bzw. bis zum Ablauf der Vertragsdauer oder bei Tod der versicherten Person
zurückgezahlt. Übrigens zusammen mit der nicht garantierten Überschussbeteiligung und auch dann, wenn die Versicherung wegen eines Unfalls in Anspruch genommen wurde.
Der ERGO Unfallschutz garantie ist eine Unfallversicherung mit Geld-zurück-Garantie, die neben der Risikoabdeckung auch eine Kapitalbildung bietet.

MÖGLICHE LEISTUNGEN IN DER UNFALLVORSORGE

DIE INVALIDITÄTSLEISTUNG
Diese Leistung bietet einmalig Kapital, mit dem z.B. Umbauten an Haus, Wohnung oder Auto
finanziert werden können. Denn wenn infolge eines Unfalls die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist, kann die Invaliditätsleistung die unfallbedingten
Folgekosten absichern. Diese Kosten (z. B. für Betreuung, Haushaltshilfe oder Umschulungen) sind oft unerwartet hoch. Die Höhe der Leistung basiert auf der vereinbarten Invaliditätssumme und richtet sich nach dem Grad der Invalidität.

Mehrleistung
Steigerung der Invaliditätsleistung in Form einer Verdopplung bei einem Invaliditätsgrad ab 50%, einer Verdreifachung bei einem Invaliditätsgrad ab 75%
und einer Verfünffachung bei einem Invaliditätsgrad ab 90% gemäß den Bedingungen (beim ERGO Unfallschutz vital lediglich Verdreifachung ab 75%).
Diese Mehrleistung ist für jede versicherte Person auf den bedingungsgemäßen Höchstbetrag begrenzt.

Progression
Steigerung der Invaliditätsleistung in Form einer linearen Erhöhung bei einem Invaliditätsgrad ab 26%.

Die Progression ist wahlweise auf 350% bzw. 500% der Versicherungssumme festgelegt (gilt nicht beim ERGO Unfallschutz vital ).

DIE UNFALL-RENTE
Die Unfall-Rente dient dazu, langfristig Ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen, z. B. für Miete
oder Kredite (Auto, Möbel, Haus) aufzufangen sowie Einkommensverluste auszugleichen und
kann dadurch Ihren bisherigen Lebensstandard absichern.
Außerdem kann die Unfall-Rente die finanzielle Grundlage für die Ausbildung Ihrer Kinder bilden.
Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% wird die vereinbarte Rente monatlich gezahlt. Die Leistung verdoppelt sich bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 90% gemäß den Bedingungen. Die Rente wird grundsätzlich bis zum Lebensende gezahlt.

DIE TODESFALLLEISTUNG
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, wird die versicherte Todesfallsumme fällig und an die Erben/Bezugsberechtigten ausgezahlt. Somit ist nach einem Unfalltod auch für rasche
finanzielle Hilfe und Unterstützung Ihrer Angehörigen gesorgt.

Während die Invaliditätsleistung als Einmalzahlung kurzfristig fi nanzielle Hilfe nach einem Unfall bietet, hilft die Unfall-Rente langfristig. Monat für Monat stellt sie Geld zur Verfügung, mit dem z. B. der gewohnte Lebensstandard
erhalten werden kann.

LEISTUNGSERWEITERUNG
Versicherungsschutz besteht auch bei Unfällen, die durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht wurden Infektionen durch einen Zeckenbiss (FSME und Borreliose)

Während die Invaliditätsleistung als Einmalzahlung kurzfristig finanzielle Hilfe nach einem Unfall bietet, hilft die Unfall-Rente langfristig. Monat für Monat stellt sie Geld zur Verfügung, mit dem z. B. der gewohnte Lebensstandard
erhalten werden kann.
MÖGLICHE LEISTUNGEN IN DER UNFALLVORSORGE

DAS KRANKENHAUS-TAGEGELD
Keine Frage, auch der reine, unfallbedingte Aufenthalt im Krankenhaus kostet Geld! Für die Dauer einer stationären Behandlung gibt es dann das Krankenhaus-Tagegeld in vereinbarter Höhe. Die Zahlung erfolgt längstens bis zu 3 Jahren nach dem Unfalltag, jedoch nicht bei Aufenthalten in Sanatorien, Erholungsheimen oder Kuranstalten. Das Krankenhaus-Tagegeld verdoppelt sich bei Unfällen im Inland ab dem 4. Tag der vollstationären Behandlung in einem Krankenhaus (Verdopplung ab 4.Tag gilt nicht beim ERGO Unfallschutz vital). Sollte sich der Unfall im Ausland zugetragen haben und dort auch der stationäre Krankenhausaufenthalt erfolgen, verdoppelt sich das Krankenhaus-Tagegeld bereits ab dem 1. Tag.
Auch für unfallbedingte ambulante chirurgische Operationen gibt es Krankenhaus-Tagegeld für 3 Tage. Ausgenommen sind z. B. Wundversorgungen, Zahnbehandlungen und ambulante Untersuchungen.

DIE ROOMING-IN-LEISTUNG FÜR KINDER
Speziell für Familien mit kleinen Kindern ist diese Leistung gedacht. Denn sie ermöglicht es einem Erziehungsberechtigten, mit dem versicherten Kind im Krankenhaus zu übernachten.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem vereinbarten Krankenhaus-Tagegeld fürs Kind und wird bis zu 100 Tagen erbracht. Sie gilt für Kinder, die das 6. Lebensjahr am Unfalltag noch nicht vollendet haben und wird verdoppelt, wenn der Unfall und die Behandlung im Ausland erfolgten.

DAS VERLETZUNGSGELD
Nach einem Unfall zahlen wir für bestimmte Verletzungen (z.B. Bänderriss, Schienbein- oder Beckenbruch) ein Verletzungsgeld bis zu 2.500 EUR.

DIE BEITRAGSBEFREIUNG BEI ARBEITSLOSIGKEIT
Im Falle einer unfreiwilligen Arbeitslosigkeit befreien wir Sie unter bestimmten Voraussetzungen
für die Dauer von maximal 24 Monaten von Ihren Unfallversicherungsbeiträgen.

DER ZUSCHUSS ZUM KRANKENHAUS-AUFENTHALT
Der obligatorische Selbstbehalt, den gesetzlich Krankenversicherte zu leisten haben, wird bis
zur vereinbarten Höhe übernommen, sofern der Krankenhausaufenthalt aufgrund der Unfall-folgen notwendig ist. Insbesondere bei längeren Krankenhausaufenthalten ist diese Leistung eine wirkungsvolle finanzielle Entlastung.

DAS TAGEGELD
Führt ein Unfall zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit, kann das z.B. einen Verdienstausfall zur Folge haben. Dafür kann ein Tagegeld vereinbart werden, das abgestuft nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit für maximal ein Jahr gezahlt wird.
Kinder brauchen nach einem Unfall nicht nur beste medizinische Versorgung, sondern natürlich auch die beruhigende Nähe ihrer Eltern.

MÖGLICHE LEISTUNGEN IN DER UNFALLVORSORGE
DIE KOSMETISCHEN OPERATIONEN
Nicht selten kommt es zu sichtbaren Folgen eines Unfalls. Hier helfen dann nur kosmetische Operationen, deren Kosten bis zur vereinbarten Höhe übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise Arzthonorare eben so wie die Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus
oder auch der Ersatz der Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten bei unfallbedingtem Verlust oder Teilverlust von Schneide- und Eckzähnen.



DIE ÜBERGANGSLEISTUNG
Sollten Sie noch 6 Wochen nach einem Unfall arbeitsunfähig sein, endet in der Regel die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers. Die Übergangsleistung hilft, finanzielle Lücken zu schließen, die beispielsweise durch das geringere „Krankengeld“ der Krankenkassen entstehen. Ist die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nach 3 Monaten unfallbedingt zu 100 % beein-trächtigt, werden 50% der vereinbarten Übergangsleistung ausgezahlt. Die verbleibenden 50% gibt es 6 Monate nach dem Unfall, wenn zu diesem Zeitpunkt noch eine Invalidität von mindestens 50% besteht. Sollte 3 Monate nach dem Unfall die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nicht zu 100% beeinträchtigt sein, aber nach 6 Monaten unfallbedingt eine Invalidität von mindestens 50% bestehen, wird die gesamte Übergangsleistung 6 Monate nach dem Unfall ausgezahlt.

DIE SOFORTLEISTUNG
Eine finanzielle Absicherung speziell bei schweren Verletzungen (z. B. Querschnittslähmung,
Erblindung). Bestimmte Schwerverletzungen als Folge eines Unfalls lösen eine sofortige Geldleistung in vereinbarter Höhe aus. Damit schafft die Sofortleistung umgehend finanziellen
Handlungsspielraum.

DIE RETTUNGS- UND BERGUNGSKOSTEN
Sie sind ohne zusätzlichen Beitrag bis zu 12.000 EUR bzw. 24.000 EUR bei Unfällen im Ausland mitversichert.

Wir bieten auch Versicherungsschutz bei Unfällen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall sowie bei Hirnhautentzündung oder Borreliose durch Zeckenbiss.

MÖGLICHE LEISTUNGEN IN DER UNFALLVORSORGE

DIE BESONDERHEITEN
Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung (KIZ)
Die KIZ zahlt sowohl im unfall- wie im krankheitsbedingten Invaliditätsfall eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe für die gesamte Invaliditätsdauer, wenn nötig lebenslang. Die KIZ leistet ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50% gemäß Versorgungsamtsbescheid.

Der Unfall-Fahrservice
Mit diesem besonderen Service kann man in der Genesungsphase nach einem Unfall mobil bleiben. Mit Fahrdiensten – durchgeführt von unserem Assisteur/Hilfsorganisation – wird u.a. dafür gesorgt, dass Sie nach einer unfallbedingten Behandlung auch nach Hause kommen. Voraussetzung ist eine unfallbedingte vollstationäre Krankenhausbehandlung von mind. 14 Tagen oder bestimmte unfallbedingte Verletzungen (z.B. Arm-/Beinbruch oder Splitter-/
Schnittverletzungen im Auge).
Organisation und Durchführung des Rücktransports
nach Krankenhausentlassung oder ambulanter Erstbehandlung
Übernahme notwendiger Fahrten zu
Ärzten
Reha-Maßnahmen
Rechtsanwälten
Behörden
Diese Leistungen werden bis zu 3 Monate ab Unfalltag und bis zu insg. 1.000 EUR erbracht.

Die Unfall-Überbrückungsleistung
Bei schweren Unfallverletzungen des Fahrers mit Arbeitsunfähigkeit erhalten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für max. 78 Wochen ein Krankengeld.
Die Unfall-Überbrückungsleistung hilft, dass es anschließend nicht zu einem finanziellen Engpass kommt.


Monatliche Zahlung in Höhe von 1.000 EUR für 12 Monate.
Leistung ab 79. Woche, im sofortigen Anschluss an die Krankengeldzahlung der GKV.
Privat-Krankenversicherte (z. B. Selbstständige) oder Personen ohne Anspruch auf Kranken- tagegeld (z.B. Hausfrauen) erhalten diese Leistung, wenn ebenfalls über den Zeitraum von 78 Wochen eine vollständige unfallbedingte Leistungsunfähigkeit vorliegt

MÖGLICHE LEISTUNGEN IN DER UNFALLVORSORGE
ASSISTANCE-PAKET AKTIVHILFE
Umfangreiche Fahrdienste und praktische Hilfeleistungen
sorgen nach einem Unfall für den Erhalt der Mobilität, Lebensqualität und Unabhängigkeit.

Der Unfall-Mobilitäts-Service:
Voraussetzung für diese Leistung sind eine bzw. mehrere bestimmte unfallbedingte Verlet-zungen (z.B. Splitterverletzung im Auge, Bänderriss im Knie oder Sprunggelenk) oder eine unfallbedingte vollstationäre Krankenhausbehandlung von mind. 14 Tagen und es wird zur Fortbewegung außer Haus ein Fahrdienst benötigt. Die wichtigsten Leistungen sind Fahrdienste nach einer stationären bzw. ambulanten Erstbehandlung, zur Krankengymnastik, Reha-Maßnahme oder ambulanten Weiterbehandlung, die Fahrt zum Kur- oder Reha-Aufenthalt, Zubringerdienst für eine vor dem Unfall geplante Urlaubsfahrt, Fahrten zu ehrenamtlichen Tätigkeiten, zur Arbeitsstelle (beim ERGO Unfallschutz profi auch Fahrten von Mitarbeitern zum versicherten Selbstständigen) oder zu geplanten gesellschaftlichen oder familiären Veran-staltungen und wieder nach Hause.

ASSISTANCE-PAKET REHAHILFE
Mit individuell auf Ihre Situation abgestimmten Rehabilitationsmaßnahmen – durchgeführt durch unseren Assisteur/Kooperationspartner – soll eine schnellstmögliche Reintegration in die Arbeitswelt erzielt werden.

Fitnessmaßnahmen:
Voraussetzung für die Leistungen sind eine bzw. mehrere bestimmte unfallbedingte Verletzungen (z.B. Splitterverletzung im Auge, Bänderriss im Knie oder Sprunggelenk) oder eine unfallbedingte vollstationäre Krankenhausbehandlung von mind. 14 Tagen.
Die wichtigsten Leistungen sind die Vermittlung und Kostenübernahme für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen (z.B. Ergo-/Physiotherapie), die Vermittlung und Kostenübernahme für einen persönlichen Reha-Trainer sowie die Vermittlung und Kostenübernahme einer Mitgliedschaft für ein Jahr in einem zertifizierten Fitness-Club, ausschließlich in Deutschland bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

ASSISTANCE-PAKET REHAHILFE
Ferner werden Fahrten für die Kinder der versicherten Person bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, z.B. zu Kindergärten, Tagesmutter oder Schulen, Vereinen und Arztterminen, übernommen. Der Fahrdienst wird deutschlandweit durch unseren Assisteur/Hilfsorganisation
durchgeführt und für max. 3 Monate ab dem Unfalltag bis zur vereinbarten Versicherungs-summe erbracht.

Die Hilfeleistungen:
Voraussetzung für die Leistung ist eine unfallbedingte Einschränkung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, so dass die versicherte Person für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe bedarf.
Die wichtigsten Leistungen – durchgeführt durch unseren Assisteur/Hilfsorganisation – sind der Hausnotruf, der Menüservice, die Durchführung von Besorgungen und Einkäufe, die Begleitung bei Arzt oder Behördengängen, die Reinigung der Wohnung, die Versorgung der Wäsche und die Vermittlung einer Tierbetreuung.
(Leistungsdauer bis zu 3 Monate ab dem Unfalltag)


Reha-Manager, ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen:
Voraussetzung für die Leistungen ist eine unfallbedingte vollstationäre Krankenhausbehandlung von mindestens 28 Tagen oder ein Invaliditätsgrad von voraussichtlich mindestens 40 Prozent.
Die wichtigsten Leistungen sind die Vermittlung und Kostenübernahme für einen Reha-Manager
(dazu gehören u.a. eine Situationsanalyse und die Erstellung eines therapeutischen Reha-bilitationskonzepts) sowie für ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, z.B. in den berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken. Außerdem werden beim ERGO Unfallschutz profi Kosten für eine behindertengerechte Anpassung von Firmen-Kfz, Geschäfts- und Betriebs-räumen sowie Arbeitsmitteln erstattet. Unsere Leistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

MÖGLICHE LEISTUNGEN IN DER UNFALLVORSORGE
ASSISTANCE-PAKET MOBILHILFE
Lebensqualität durch Mobilität – und dazu weitere finanzielle Absicherung nach einem Unfall.

Unfall-Mobilitäts-Service
Voraussetzung für diese Leistung sind eine bzw. mehrere bestimmte unfallbedingte Verlet-zungen (z.B. Splitterverletzung im Auge, Bänderriss im Knie oder Sprunggelenk) oder eine unfallbedingte vollstationäre Krankenhausbehandlung von mind. 14 Tagen und es wird zur Fortbewegung außer Haus ein Fahrdienst benötigt. Die wichtigsten Leistungen des Unfall-Mobilitäts-Services sind Fahrdienste nach einer stationären bzw. ambulanten Erstbehandlung, zur Krankengymnastik, Reha-Maßnahme oder ambulanten Weiterbehandlung, die Fahrt zum Kur-, Reha- oder Sanatoriumsaufenthalt, die Fahrt zum Friseur und zur Fußpflege, Zubringer-dienst für eine vor dem Unfall geplante Urlaubsfahrt, Fahrten zu ehrenamtlichen Tätigkeiten, zur Arbeitsstelle oder zu geplanten gesellschaftlichen oder familiären Veranstaltungen und wieder nach Hause.
Der Fahrdienst wird deutschlandweit durch unseren Assisteur/Hilfsorganisation durchgeführt und für max. 3 Monate ab dem Unfalltag bis zur vereinbarten Versicherungssumme erbracht.

Erstattung Umzugs-, Haus-Umbau oder Auto-Umbau-Kosten
Durch eine unfallbedingte Invalidität von voraussichtlich mindestens 40% ist für die versicherte Person ein Wohnungswechsel in eine behindertengerechte Wohnung, ein behindertengerechter Umbau von Haus oder Wohnung bzw. ein Umbau eines Kraftfahrzeuges in ein behinderten-gerechtes Auto notwendig geworden. Es werden die Transportkosten für den Umzug oder die Kosten für den Umbau von Haus oder Wohnung (auch Anschaffungskosten) sowie die Kosten für den Umbau eines Kraftfahrzeuges (auch Anschaffungskosten) bis zur vereinbarten Höhe erstattet.

Dolmetscherkosten im Ausland
Benötigen Sie nach einem Unfall im Ausland einen Dolmetscher, erstatten wir Ihnen die Kosten hierfür bis zu 2.500 EUR.

ASSISTANCE-PAKET SOFORTHILFE
Dieses Paket konzentriert sich mit seinen Leistungen auf die Sicherstellung der täglichen Verrichtungen im Haushalt nach einem Unfall. Und bietet zudem eine spezielle Absicherung bei einer besonders häufigen Verletzung.

Hilfe- und Pflegeleistungen
Voraussetzung für die Leistung ist eine unfallbedingte Einschränkung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, so dass die versicherte Person für die gewöhnlichen und regel-mäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe bedarf.
Die wichtigsten Leistungen – durchgeführt durch unseren Assisteur/Hilfsorganisation – sind der Hausnotruf, der Menüservice, die Durchführung von Besorgungen und Einkäufen, die Begleitung bei Arzt- und Behördengängen, die Reinigung der Wohnung, die Versorgung der Wäsche, die Vermittlung einer Tierbetreuung, die Gartenpflege, die Pflegeberatung, Grundpflegeleistungen,
wie z.B. Körperpflege und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, die Pflegeschulung für Angehörige, die Tag- und Nachtwache nach einer Krankenhausentlassung bzw. nach einer ambulanten Operation, die Vermittlung von Pflegehilfsmitteln und die Vermittlung einer Beratung bei Umbau von Haus/Wohnung bzw. Kraftfahrzeug.
(Leistungsdauer bis zu 6 Monate ab dem Unfalltag)

Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch
Gerade bei älteren Menschen ist der Oberschenkelhalsbruch eine häufige Verletzungsart.
Unabhängig von vorher bestehenden Krankheiten und Gebrechen besteht bei einer ent-sprechenden Fraktur Versicherungsschutz in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme

Wir sind immer für Sie da.
Für ERGO ist Kundennähe kein leeres Wort. Deshalb sind wir überall präsent und über unseren Kundenservice montags bis freitags von 8.00 bis 19.00 Uhr zu erreichen, um auf Ihre Fragen und Wünsche einzugehen. Wer sein Leben selbst gestalten will, braucht ein Stück Sicherheit. Wir von ERGO helfen Ihnen dabei, Ihren Weg in sichere Bahnen zu lenken:
Hotline: 01803 / 33 44 44
(9 ct/Min.: dt. Festnetz; max. 42 ct/Min.: dt. Mobilfunknetze.)
Montags bis freitags 8.00 Uhr – 19.00 Uhr
Ihr Versicherungs-Experte:

Über nähere Einzelheiten informieren Sie die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Hinweis gemäß Bundesdatenschutzgesetz:
Selbstverständlich können Sie bei ERGO Versicherung AG der Nutzung
und Übermittlung Ihrer Daten für unsere Werbezwecke widersprechen.
© ERGO Versicherung AG | 40198 Düsseldorf | 500 38 968 | 10.2010 | UVAHHWir kümmern uns um Sie.
Mit dem ERGO Unfallschutz vital genießen Sie rund um die Uhr und weltweit Unfall-schutz. Darüber hinaus können Sie mit dem Assistance-Paket SofortHilfe* auch das beruhigende Gefühl haben, im Fall der Fälle jemanden an Ihrer Seite zu wissen, der sich nach einem Unfall im wahrsten Sinne des Wortes um Sie kümmert.

Der ERGO Unfallschutz vital bietet praktische Hilfe und Pflege!
Keine Frage, Ihr Zuhause ist immer noch der beste Ort, um sich von den Folgen eines Unfalls zu erholen.
Was aber tun, wenn Sie vorübergehend nicht in der Lage sind, die täglichen Dinge zu verrichten? Ganz einfach:
Vereinbaren Sie den ERGO Unfallschutz vital und das Assistance-Paket SofortHilfe, das Ihnen umfangreiche
Hilfe- und Pfl egeleistungen – durchgeführt von unserem Assisteur/Hilfsorganisation – bietet:
Menüservice, Einkaufsservice
Begleitung bei Arzt-, Therapie- und Behördengängen
Reinigung der Wohnung, Wäscheservice und Gartenpflege
Grundpflege (z.B. bei Körperpflege oder Nahrungsaufnahme)
Installation eines Hausnotrufs (sofern möglich)
Vermittlung einer Tierbetreuung
kompetente Beratungen
und noch mehr Leistungen, die Ihnen nach einem Unfall die Genesung leichter machen.

Die Leistungsdauer beträgt bis zu sechs Monate ab dem Unfalltag


Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch
Der Oberschenkelhalsbruch ist eine der häufigsten Verletzungen – gerade bei älteren Menschen.
Und das Assistance-Paket SofortHilfe bietet Ihnen hier mit dieser Leistung eine weitere wertvolle
Absicherung durch
sofortige Auszahlung der vereinbarten Summe von 1.000 EUR

Interessant zu wissen:
Beim ERGO Unfallschutz vital gilt der Oberschenkelhalsbruch immer als Unfall, unabhängig von der Ursache und ohne Berücksichtigung
bestehender Krankheiten oder Gebrechen! Ein Vorteil für Sie, denn Sie haben hier in jedem Fall Anspruch auf alle vereinbarten Leistungen!

* Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Die Leistungen werden nur innerhalb Deutschlands erbracht.


Was Sie nach einem Unfall brauchen.
Mehr als 20.000 Menschen verunglücken täglich in Deutschland. Gerade wenn Sie aktiv Ihr Leben gestalten, steigt automatisch Ihr persönliches Unfallrisiko. Mit anderen Worten: Wenn Sie sich zu einer vitalen und unternehmungslustigen Generation zählen und Wert auf Unabhängigkeit und Mobilität legen, nehmen Sie Ihre Absicherung selbst in die Hand. Denn wichtig für Sie ist nach einem Unfall neben finanzieller Sicherheit auch die Aufrechterhaltung der Lebensqualität und die Möglichkeit, weiterhin aktiv am Leben teilzunehmen!


Schutz auch im Alter!
In Deutschland werden jährlich mehr als 8 Millionen Menschen Opfer eines Unfalls!
Rund 70% dieser Unfälle ereignen sich in der Freizeit!
Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) leistet nur bei Arbeitsunfällen und zahlt Renten erst ab 20% Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Nichtberufstätige (Hausfrauen, Rentner etc.) genießen gar keinen gesetzlichen Unfallschutz.
Die Unfallstatistik zeigt: Gut ein Drittel der Unfallopfer sind über 50!
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur die medizinische Grundversorgung und auch die gesetzliche
Pflegeversicherung leistet nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Experten-Tipp
Mit dem ERGO Unfallschutz vital genießen Sie zahlreiche Unfallleistungen, die Sie während Ihrer Genesung optimal unterstützen und Ihnen dadurch helfen, so schnell wie möglich wieder fit zu werden. Hier erhalten Sie nach einem Unfall, neben den nötigen finanziellen Mitteln, umfassende praktische Hilfeleistungen


Finanzielle Absicherung
Invaliditätsleistung mit Mehrleistung
Unfall-Rente mit Mehrleistung
Krankenhaus-Tagegeld
Todesfallleistung
Kosten für kosmetische Operationen
Versicherung mitreisender Enkelkinder im Urlaub
Zuschuss bei Krankenhausaufenthalt

Assistance-Pakete
MobilHilfe
SofortHilfe

Versicherungsschutz besteht auch bei
Unfällen, die durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht wurden
Infektionen durch einen Zeckenbiss (FSME und Borreliose)
Unfällen durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, die durch ärztlich verordnete Medikamente verursacht wurden

Unfallschutz weltweit und rund um die Uhr.

Finanzielle Absicherung.
Finanzielle Belastungen, wie z.B. Kosten für behindertengerechte Umbauten oder für die praktische Hilfe im Leben, müssen unter Umständen nach einem Unfall aufgefangen werden. Woher aber das Geld nehmen, wenn Sie dafür kein fi nanzielles Polster haben? Von staatlicher Seite können Sie kaum Hilfe erwarten.

Damit Sie keine finanziellen Sorgen haben.
Ein Unfall ist in jeder Beziehung eine Belastung. Das gewohnte Leben wird unterbrochen und plötzlich stehen Sie vor einer ganzen Reihe von Problemen. Gut zu wissen, wenn Sie dann mit dem ERGO Unfallschutz vital vorgesorgt haben! Denn hier können Sie die nötige Hilfe erhalten und unfallbe-dingte Kosten auffangen.

Invaliditätsleistung
Eine einmalige Kapitalleistung, die ab jedem messbaren Invaliditätsgrad gezahlt wird – wahlweise
auch ab 20% Invalidität (ab einem Alter von 67 Jahren grundsätzlich ab 20%). Sie stellt Ihnen hilfreiches Kapital, z.B. für unfallbedingte Umbauten, zur Verfügung und ist auch zur Ablösung von Darlehen ideal geeignet.

Unfall-Rente
Eine monatliche Rente erhalten Sie ab einem Invaliditätsgrad von 50% ein Leben lang.
Sie kann dazu beitragen, Ihren gewohnten Lebensstandard zu sichern und vor allem laufende Kosten und Verbindlichkeiten (Miete, Kredite etc.)
zu bezahlen.

Je höher Ihr Invaliditätsgrad, desto wichtiger ist die finanzielle Absicherung. Deswegen gibt es im Fall der Fälle unsere Mehrleistungen:
Verdreifachung der Invaliditätsleistung ab 75% Invalidität
Die Unfall-Rente verdoppelt sich ab 90% Invalidität

Krankenhaus-Tagegeld
Diese Leistung hilft Ihnen den steigenden finanziellen Bedarf bei längeren unfallbedingten Kranken-hausaufenthalten abzudecken.
Bis zu 3 Jahre lang ab dem Unfalltag
3 Tagessätze bei ambulanten chirurgischen Operationen nach einem Unfall

Zuschuss bei Krankenhausaufenthalt
Zuschuss in Höhe und für die Dauer der gesetzlichen Selbstbeteiligung
bis zu 300 EUR im Jahr

Mobilität, die für Lebensqualität sorgt.
Mobilität bedeutet nun einmal Lebensqualität. Und gerade in der Genesungsphase nach einem Unfall möchten
Sie sicherlich nicht, dass Ihnen zu Hause die Decke auf den Kopf fällt. Wie aber wollen Sie geplante Familienbesuche
oder eine Theateraufführung genießen, wenn die Mobilität eingeschränkt ist? Die Antwort darauf
gibt Ihnen der ERGO Unfallschutz vital mit dem einzigartigen Assistance-Paket MobilHilfe*.

Mit dem ERGO Unfallschutz vital in Bewegung bleiben.Der ERGO Unfallschutz vital hält Sie mobil!

Das Assistance-Paket MobilHilfe bietet den einzigartigen Unfall-Mobilitäts-Service mit Fahrdiensten – durchgeführt von unserer Assisteur/Hilfsorganisation – z.B.:
nach Krankenhausentlassung oder ambulanter Erstbehandlung
zur Krankengymnastik, Reha-Maßnahme und ambulanten Weiterbehandlung
zum/vom Kur- oder Reha-Aufenthalt
zum Friseur und zur Fußpflege
als Zubringerdienst für eine vorher geplante Urlaubsfahrt
zur Arbeitsstelle und zu ehrenamtlichen Tätigkeiten
zu gesellschaftlichen oder familiären Anlässen, zu Kultur oder Sportveranstaltungen und zu vielen anderen schönen Momenten, die Sie nicht verpassen möchten.

Mobilität in jeder Beziehung
Wir sorgen nicht nur dafür, dass Sie mal raus kommen. Ihre Mobilität wird durch den ERGO Unfallschutz vital auch in anderer Hinsicht gewährleistet. Bei einer voraussichtlichen unfallbedingten Invalidität von mind. 40% sind ebenfalls bis zur vereinbarten Höhe abgedeckt:

Kosten für einen Umzug oder einen Hausumbau,
wenn durch die unfallbedingte Invalidität ein behindertengerechtes Zuhause erforderlich wird.
Auto-Umbau-Kosten, sofern nach einem Unfall ein Kraftfahrzeug in ein behindertengerechtes Auto
umgerüstet werden muss.

Außerdem:
Benötigen Sie nach einem Unfall im Ausland einen Dolmetscher, erstatten wir Ihnen die Kosten hierfür
bis zur vereinbarten Höhe.

* Entschädigungsgrenzen und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Die Leistungen werden nur innerhalb Deutschlands erbracht.

Mobilität bedeutet nun einmal Lebensqualität. Und gerade in der Genesungsphase nach einem Unfall möchten Sie sicherlich nicht, dass Ihnen zu Hause die Decke auf den Kopf fällt. Wie aber wollen Sie geplante Familienbesuche oder eine Theateraufführung genießen, wenn die Mobilität eingeschränkt ist? Die Antwort darauf gibt Ihnen der ERGO Unfallschutz vital mit dem einzig-artigen Assistance-Paket MobilHilfe*.

Mobilität, die für Lebensqualität sorgt.
Mit dem ERGO Unfallschutz vital in Bewegung bleiben.
Diese Leistungen erbringen wir bei bestimmten unfallbedingten Verletzungen wie z.B. Arm-/Beinbruch oder Bänderriss im Knie oder Sprunggelenk oder nach unfallbedingtem vollstationärem Krankenhausaufenthalt von mind. 14 Tagen und außer Haus wird ein Fahrdienst benötigt. Die Leistungsdauer beträgt bis zu drei Monate ab dem Unfalltag.
Das Leistungs-Plus ist eine Gewinnbeteiligung,
die ab dem 3. Versicherungsjahr im Leistungsfall zusätzlich zur
Invaliditäts- und Unfall-Rentenleistung
(jeweils ohne Mehrleistungen) oder zur Todesfallleistung gezahlt wird.
Nach heutigem Stand ist eine Leistungssteigerung von bis zu 25% möglich.*
Unser Leistungs-Plus ist in dieser Form einzigartig im deutschen Markt.
Die zusätzliche Leistung erhalten Sie ohne Mehrbeitrag.
Die Höhe wird durch die Anzahl Ihrer Versicherungsjahre bestimmt und ist keine Garantieleistung.
I



Diese auf Basis der für das Jahr 2012 festgelegten Werte haben hypothetischen Charakter. Je weiter die Berechnungen in der Zukunft liegen, desto unsicherer sind sie.

Leistungssteigerung bis 25% möglich!*

Persönliche Unterstützung inklusive
Sobald Sie sich für den ERGO Unfallschutz vital mit den Assistance-Paketen entschieden haben, können Sie den Schutz genießen, auf den Sie Wert legen.

Die besondere Leistung
Exklusiv für alle, die sich die Assistance- Pakete MobilHilfe bzw. SofortHilfe gesichert haben, steht unsere Service-Hotline rund um die Uhr zur Verfügung. Hier gelangen Sie direkt zum Unfall-Mobilitäts-Service
und zu den Hilfe- und Pflegeleistungen. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie Hilfe vor Ort.
Damit diese Telefonnummer immer griffbereit ist, erhalten alle Assistance-Kunden die persönliche ERGO Unfallschutz Service-Card.

ERGO Unfallschutz vital mit Assistance-Paketen
Unfallversicherung dynamischer Erhöhung von Leistung und Beitrag
Angekreuztes gilt als zutreffend. Nichtbeantwortung gilt als Verneinung. Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden.

Eine Erfolgs-Kombination


Erklärungen und Informationen zu Ihrem Antrag

I. Erklärungen

1. Verantwortlichkeit für die Beantwortung der Antragsfragen
Die Antragsfragen sind nach bestem Wissen richtig und vollständig beantwortet. Ich weiß, dass der Versicherer bei Verletzung dieser
Pflichten vom Vertrag zurücktreten bzw. die Leistung verweigern kann.

2. Allgemeine Information zur Verwendung Ihrer Daten
Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags, zur Abwicklung des Vertragsverhält-nisses sowie im Leistungsfall benötigen wir, die ERGO Versicherung AG, personenbezogene Daten von Ihnen.
Die Verwendung, d. h. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich aufgrund gesetzlicher Vorschriften zulässig. In besonderen Fällen ist allerdings Ihre Einwilligung erforderlich.

3. Hinweis zur Schweigepflichtentbindung

3.1 Prüfung der Leistungspflicht
Zur Bewertung der Leistungspflicht kann es erforderlich sein, dass wir die Angaben prüfen, die Sie zur Begründung von Ansprüchen machen oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Befundberichte, Attesten, Gutachten) oder Mitteilungen beispielsweise eines Krankenhauses oder Arztes ergeben. Diese Überprüfung unter Einbeziehung von Gesundheitsdaten erfolgt nur, soweit hierzu ein Anlass besteht (z. B. Fragen zur Diagnose oder zum Behandlungsverlauf). Zum Zweck der Prüfung der Leistungspflicht befreie
ich von ihrer Schweigepflicht Ärzte, Pflegepersonen, Bedienstete von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen sowie von Berufsgenossenschaften und Behörden, die in den vorgelegten Unterlagen genannt sind oder die an der Heilbehandlung beteiligt waren. Die Angehörigen des Versicherers selbst entbinde
ich von ihrer Schweigepflicht, sofern die erhobenen Gesundheitsdaten im erforderlichen Umfang zur Leistungsprüfung an ihn beratende
externe bzw. medizinische Gutachter, die ERGO Versicherung AG oder auch Rückversicherer übermittelt werden.
Sie werden vor einer Erhebung nach den vorstehenden Absätzen unterrichtet und darauf hingewiesen, dass Sie der Erhebung widersprechen können.
Diese Erklärung zur Prüfung der Leistungspflicht gilt auch über meinen Tod hinaus.

3.2 Erklärungen für mitzuversichernde Personen
Die vorstehenden Erklärungen gebe ich auch für meine mitzuversichernden Kinder sowie die von mir gesetzlich vertretenen mitzu-versichernden Personen ab, die die Bedeutung dieser Erklärung nicht selbst beurteilen können.

4. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurch-führung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V./Verband der privaten Krankenversicherung e.V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für
entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen.
Ich willige ferner ein, dass meine personenbezogenen Daten durch die ERGO Versicherungsgruppe AG als zentralen Dienstleister der
ERGO-Gruppe erhoben, verarbeitet und genutzt werden, die Unternehmen der ERGO-Gruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags-


und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen-
und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erfor-derlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags-und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen
nutzen darf/dürfen.Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit weiteren gesetzlich vorgesehenen Verbraucherinformationen – auf Wunsch auch sofort – überlassen wird.

5. Einwilligung zur Datenweitergabe an einen Assisteur bzw. einer Hilfsorganisation
Ist mit dem Versicherer das Assistance-Paket Mobil Hilfe und/oder das Assistance-Paket SofortHilfe gemäß den „Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Unfall-Mobilitäts- Service, die Erstattung von Umzugs- oder Haus- Umbau-Kosten sowie die Erstattung von Auto-Umbau-Kosten (BB MobilHilfe)“ bzw. gemäß den „Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Hilfe- und Pflegeleistungen sowie die Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch (BB Sofort-Hilfe)“ vereinbart, willige ich ein, dass der Versicherer
im Leis tungsfall die zur Leistungserbringung erforderlichen Daten (auch medizinische Informationen) aus den Antragsunterlagen
oder der Vertragsdurchführung (insbesondere der Schadenmeldung) an einen Assisteur bzw. eine Hilfsorganisation übermittelt, der von ihm mit der Leistungserbringung beauftragt ist. Diese Einwilligung gilt nur, wenn der Versicherer den Assisteur bzw. die Hilfsorganisation auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet hat. Sollte ich die voranstehende Einwilligung nicht erklären
oder ihr widersprechen, wozu ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt bin, so bin ich mir bewusst, dass dann eine Beauftragung von Assisteuren bzw. Hilfsorganisationen durch den Versicherer nicht oder nicht mehr zulässig ist und aufgrund dessen Leistungen, die gemäß den „Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Unfall-Mobilitäts-Service, die Erstattung von Umzugs- oder Haus-Umbau-Kosten sowie die Erstattung von Auto-Umbau-Kosten (BB MobilHilfe)“ bzw. gemäß den „Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Hilfe- und Pflegeleistungen sowie die Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch (BB SofortHilfe)“ über einen Assisteur bzw. eine Hilfsorganisation zu erbringen wären – aus vom Versicherer nicht zu vertretenden Gründen – nicht erbracht werden können.

6. Gesundheitserklärung
Werden die nachfolgend gestellten Fragen, soweit sie für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig beantwortet, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können wir sogar von dem Vertrag zurücktreten. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, durch die Verletzung der Anzeigepflicht ist uns kein Nachteil entstanden. Unser Rücktritts- und Kündigungsrecht ist – außer bei Vorsatz – ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedin-gungen, geschlossen hätten. Die anderen Bedingungen werden auf unser Verlangen rückwirkend, bei einer von Ihnen nicht zu vertretenen Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Bestanden in den letzten 5 Jahren oder bestehen aktuell Erkrankungen, Gebrechen oder Funktionsstörungen in folgenden Bereichen:
Gehirn/Nervensystem (z. B. Durchblutungsstörungen mit Schwindel oder Schlaganfall; Krampfanfälle; Morbus Parkinson; Multiple Sklerose; Psychosen; manisch-depressive Erkrankungen; Demenz)
Trisomie 21/Down-Syndrom
Erhöhte Blutungsneigung (angeboren oder durch Gerinnungshemmer, z. B. Marcumar)
Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
Wirbelsäule (nur Morbus Bechterew oder Kyphoskoliose)
Sucht/Abhängigkeit (Alkohol, Drogen, Beruhigungs- oder Aufputschmittel)
Knochen/Gelenke (vor allem Glasknochenkrankheit oder ausgeprägte Osteoporose /Knochenschwund)
Kurzsichtigkeit ab 8 Dioptrien
HIV-Infektion/AIDS
Pflegebedürftigkeit (ggf. bitte Pflegestufe und Grund der Pflegebedürftigkeit angeben)

II. Informationen zur Unfallversicherung
1. Welche Bedingungen sind zu beachten?
Es gelten die – Allgemeinen-Unfallversicherungs-Bedingungen (ERGO-AUB 2010 vital), – Besonderen Bedingungen für Mehrleistungen
bei der Unfallversicherung vital bei einem Invaliditätsgrad ab 75 Prozent (Verdreifachung der Leistung),
Besonderen Bedingungen für die Unfall-Rente mit Verdoppelung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 Prozent (BB Rente vital),
Besonderen Bedingungen für die „Vital“-Unfallversicherung, und sofern vereinbart die
Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Unfall-Mobilitäts-Service, die Erstattung von Umzugs- oder Haus-Umbau-Kosten sowie die Erstattung von Auto-Umbau-Kosten (BB MobilHilfe),
Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Hilfe- und Pflegeleistungen sowie die Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch (BB SofortHilfe),
Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung mit planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag, sowie ggf. weitere Besondere Bedingungen.
2. Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Datum, mittags 12 Uhr, wenn Sie den Versicherungsschein erhalten haben und den ersten Beitrag unverzüglich zahlen.
Besteht für das versicherte Risiko eine Vorversicherung, so beginnt unser Versicherungsschutz bereits um 0:00 Uhr, wenn die
Vorversicherung zu diesem Zeitpunkt endet.
3. Hinweise zum Versicherungsschutz
3.1 Welche Versicherungsleistungen erbringen wir?
Auf Grundlage des Versicherungsscheines bieten wir nach Maßgabe der vereinbarten Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt. Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Schwerstpflegebedürftige der höchsten Pflege-stufe im Sinne der sozialen Pflegepflichtversicherung (Ziffer 4 ERGO-AUB 2010 vital). Auf Antrag und nach Einzelfallprüfung kann der
Versicherungsvertrag fortgesetzt werden.
3.2 Wann verdoppelt sich das Krankenhaus-Tagegeld?
Bei einem Unfall im Ausland verdoppelt sich das Krankenhaus-Tagegeld, sofern auch die vollstationäre Behandlung (bzw. die ambu-lante chirurgische Operation) im Ausland stattgefunden hat. Als Ausland gelten die Länder, in denen die versicherte Person nicht ihren ständigen Wohnsitz hat bzw. wo sie sich nicht ständig aufhält.



3.3 Welche Todesfallleistung sieht die Unfall-Rente vor?
Stirbt die versicherte Person während des Bezuges der Unfall-Rente wird eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 10 Monatsrenten an die Hinterbliebenen gezahlt.
3.4 Wie sind Sie an den Überschüssen beteiligt („Leistungs-Plus“)?
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Gewinnbeteiligung gemäß Ziffer 10 ERGO-AUB 2010 vital vereinbart. Deshalb erhöhen sich für Unfälle, die nach dem zweiten Versicherungsjahr der versicherten Person eintreten, die Leistungen für Invalidität und Unfall-Rente oder die Todesfallleistung um die im Geschäftsbericht der ERGO Versicherung AG aufgeführten Gewinnanteile. Erhöhte lnvaliditätsleistungen aus Mehrleistungen bei einem Invaliditätsgrad ab 75% bzw. ab 90% (auch bei der Unfall-Rente) unterliegen nicht der Gewinnbeteiligung. Die Höhe der Gewinnanteile legen wir im Voraus jeweils für die in einem Kalenderjahr eintretenden Unfälle in
Prozenten der gewinnberechtigten Versicherungsleistung fest. Sie richtet sich nach der Anzahl der bis zum Eintritt des Unfallereignisses abgelaufenen Jahre, in denen für die versicherte Person bei uns eine Unfallversicherung mit Gewinnbeteiligung bestanden hat und wird in den jeweiligen Geschäftsberichten immer für drei Jahre im Voraus genannt. Die Gewinnbeteiligung wird zusammen mit der Ver-sicherungsleistung ausgezahlt. Leistungen aus der Gewinnbeteiligung können wir Ihnen nicht garantieren. Bereits erreichte Gewinn- anteile können auch wieder reduziert werden.
3.5 Was leistet das Assistance-Paket „MobilHilfe“?
Dieses Paket enthält den Unfall-Mobilitäts-Service (bis zu 2.500 EUR) sowie die Leistungsarten Erstattung von Umzugs- oder Haus-Umbau-Kosten bis zu 25.000 EUR, Erstattung von Auto-Umbau-Kosten bis zu 25.000 EUR.
Der Unfall-Mobilitäts-Service: Die wichtigsten Leistungen dieses Services sind die Fahrt von einer Krankenhaus- oder ambulanten Behandlung, die Fahrt zur Krankengymnastik, zu Reha-Maßnahmen und zur ambulanten Weiterbehandlung, die Fahrt zum Kur-, Reha- oder Sanatoriumsaufenthalt, der Zubringdienst für eine Urlaubsfahrt, Fahrten zu ehrenamtlichen Tätigkeiten, Fahrten zur Arbeitsstelle,
Fahrten zu geplanten gesellschaftlichen oder familären Veranstaltungen sowie anlässlich von gesetzlichen Feiertagen, Fahrten zu Kultur- und Sportveranstaltungen und Fahrten anlässlich gesetzlicher Feiertage.
3.6 Was beinhaltet das Assistance-Paket „SofortHilfe“?
Dieses Paket enthält die Hilfe- und Pflegeleistungen. Außerdem ist die Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch in Höhe von
1.000 EUR. Bestandteil dieses Paketes.
Die Hilfe- und Pflegeleistungen:
Die wichtigsten Leistungen sind der Hausnotruf, der Menüservice, die Durchführung von Besorgungen und Einkäufen, die Begleitung bei Arzt- und Behördengängen, die Reinigung der Wohnung, die Versorgung der Wäsche, die Vermittlung einer Tierbetreuung, die Pflegeberatung, Grundpflegeleistungen wie z. B. Körperpflege und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, die Pflegeschulung für Angehörige, die Tag- und Nachtwache nach einer Krankenhausentlassung bzw. nach einer ambulanten Operation, die Vermittlung von Pflegehilfs-mitteln und die Vermittlung einer Beratung bei Umbau von Haus/Wohnung bzw. Kraftfahrzeug.
4. Was bedeutet Dynamik?
Sofern vereinbart, erhöhen sich gemäß den Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung mit planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag die Versicherungssummen der Invaliditätsleistung, der Unfall-Rente, des Krankenhaus-Tagegeldes sowie der Todesfallleistung jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens jedoch um sechs Prozent. Über die Erhöhung wird jeweils ein Nachtrag zum Versicherungsschein
ausgestellt. Der jeweiligen Erhöhung kann schriftlich widersprochen werden. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres erlischt die
Dynamik für die betreffende versicherte Person automatisch.
5. Wann können Sie den Vertrag kündigen?
Wie wird der Vertrag verlängert?
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragsdauer stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn dem anderen Vertragspartner nicht
3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen.
6. Was ist im Leistungsfall zu beachten?
Nach Eintritt eines Unfalles muss dieser unverzüglich gemeldet werden. Hat der Unfall den Tod der versicherten Person zur Folge muss die Meldung innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Die Meldung kann schriftlich, telefonisch oder online über unseren Internetauftritt (www.ergo.de) erfolgen.
Ist die einmalige oder erste fällige Prämie bei Eintritt des Leistungsfalles nicht gezahlt, so besteht kein Versicherungsschutz. Dies gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
7. Welche tariflichen Nachlässe gewähren wir?
Bei einer Vertragsdauer von fünf Jahren gewähren wir einen Dauernachlass in Höhe von 10% auf den Gesamtbeitrags des Vertrages.
Werden über einen Antrag zwei Personen versichert, gewähren wir Ihnen einen Personennachlass von 10% auf den Gesamtbeitrag des Vertrages. Wird während der Laufzeit des Vertrages eine Person aus dem Vertrag herausgenommen, entfällt der Personennachlass.
Für jede versicherte Person, die sowohl das Assistance-Paket MobilHilfe als auch das Assistance-Paket SofortHilfe abschließt, reduziert sich der Beitrag um 10% (Paket-Nachlass). Wird während der Laufzeit des Vertrages mindestens ein Assistance-Paket aus dem Vertrag herausgenommen, entfällt dieser Nachlass.

ERGO Versicherung AG
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Torsten Oletzky
Vorstand: Christian Diedrich, Vorsitzender; Rolf Bauernfeind, Olaf Bläser, Jürgen Engel, Frank Sievers
Sitz Düsseldorf - Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf HRB 36466, USt-IdNr. DE812572415
Hausanschrift:
ERGO Versicherung AG,
Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf
Bankverbindung: UniCredit Bank,
BLZ 302 201 90, Kto.-Nr. 43 600 60,
IBAN DE67 3022 0190 0004 3600 60,
BIC HYVEDEMM414

Wir sind immer für Sie da!
Wer sein Leben selbst gestalten will, braucht jemanden an seiner Seite, der dafür genügend Sicherheit bietet. Wir von ERGO helfen Ihnen dabei, Ihren Weg in sichere Bahnen zu lenken. Wenn Sie Fragen zu Versicherungen der ERGO haben – kein Problem.
Ihr Versicherungsexperte:




Sollte Ihr Versicherungsexperte einmal nicht erreichbar sein, nutzen Sie gerne unseren Kundenservice:
Hotline: 01803 / 33 44 44
Montags bis freitags 8:00 Uhr – 19:00 Uhr
www.ergo.de

Wir geben Deutschland Rückendeckung“
Als Partner des DHB übernimmt ERGO weitreichende Risiken des Verbandes. Auch Sie können sich auf die Kompetenz und Stärke von ERGO voll und ganz verlassen!

Über nähere Einzelheiten informieren Sie die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Hinweis gemäß Bundesdatenschutzgesetz: Selbstverständlich können Sie bei der ERGO Versicherung AG der Nutzung und Übermittlung Ihrer Daten für unsere Werbezwecke widersprechen.
© ERGO Versicherung AG | 40198 Düsseldorf | 500 43 349 | 10.2010 | UVAHH

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen